Recht so!

Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt.

Übersicht der bereits erschienenen Folgen.

Zu Folge 1: Päckchen mit Folgen
Wissen ist gut. Doch zu viel Wissen führt mitunter ins Verderben. Das musste ein junger, dynamischer Vertriebsmitarbeiter leidvoll erfahren, der sich von einem eigennützigen Gewerkschaftssekretär vor den Karren hat spannen lassen. /27.09.02

Zu Folge 2: Nackte Tatsachen
Wer zu privaten Zwecken aus dem Internet Dateien auf seinen Arbeitsplatzrechner lädt, erlebt unter Umständen ein böses Erwachen. Nicht alles fällt unter die freie Ausübung des Persönlichkeitsrechts, vor allem wenn es sich um pornografische Dokumente handelt. Dann zählt mehr die Moral. /04.10.02

Zu Folge 3: Das doppelte Urteil
Des einen Freud, des anderen Leid. Auch Gerichtsurteile werden bisweilen wortwörtlich kopiert. Das spart Arbeit. Schön, wenn der nächste Richter sofort weiß, wo's langgeht. Nach dem Motto: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Warum nicht auch die Urteile? Ein zorniger Vermieter musste diesbezüglich Lehrgeld bezahlen. /11.10.02

Zu Folge 4: Bis dass der Tod euch scheidet
Immer mehr Menschen haben einen Nebenjob. Ein Gehalt reicht oft nicht mehr. Doch Vorsicht. Bestimmte Berufskombinationen sind nicht erlaubt. Was ein Krankenpfleger, der nebenberuflich als Leichenbestatter arbeiten wollte, schmerzlich erfahren musste. Leben und Tod sind nicht miteinander vereinbar, legte das Bundesarbeitsgericht unmissverständlich fest. Folge: Ein Leichenbestatter weniger. /18.10.02

Zu Folge 5: Nur auf Probe
Unternehmen scheuen sich, Mitarbeiter einzustellen. Die Kosten sind hoch und eine Kündigung ist nicht leicht durchzusetzen. Deswegen starten Firmen immer wieder den Versuch, das Kündigungsschutzgesetz zu unterlaufen. Beliebt: das Spiel mit der Probezeit. Kurz vor Schluss flattert die Kündigung ins Haus, um den Mitarbeiter danach wieder einzustellen. Mit einem neuen Vertrag und einer neuen Probezeit. Doch damit ist jetzt Schluss. /25.10.02

Zu Folge 6: Erpressung auf Staatskosten
Wer erpresst wird, kann die Zahlungen steuerlich geltend machen - als außergewöhnliche Belastungen. Der Grund für die Erpressung spielt dabei keine Rolle. Selbst die Vertuschung einer Liebesbeziehung muss der Finanzbeamte schlucken. /31.10.02

Zu Folge 7: Mitten in die Tuba
Wer betrunken ist, stellt bisweilen allerlei Mist an. Dann soll die gute alte Haftpflicht-Versicherung helfen. Tut sie aber nicht immer, wie ein Software-Berater während des Karnevals feststellen musste. Dennoch hatte er Glück im Unglück. /08.11.02

Zu Folge 8: Die Grenzen der Gier
Abzocken wollen viele Immobilienmakler, wenn es um begehrte Studentenwohnungen geht. Die Folge sind überhöhte Kaufverträge wie im wilden Manchester-Kapitalismus. Insbesondere für Ausländer. Doch die Gerichte bleiben hart, wenn es um Wucher und Ausbeutung geht. /15.11.02

Zu Folge 9: Beruf = Privat = Beruf
Ausbildung, Beruf, Rente. Dieser Dreiklang gilt nicht mehr. Denn heutzutage muss Wissen stets neu erworben werden. Nicht nur während der Arbeitszeit, sondern auch in der Freizeit. Für Finanzbeamte ein schwieriges Pflaster. Denn sie müssen entscheiden: privates Vergnügen oder berufliche Fortbildung. Und je nachdem: steuerlich absetzbar oder nicht. /22.11.02

Zu Folge 10: Schlecht gepokert
Wer sich zu billig verkauft, ist selbst schuld. Und darf sich nicht ärgern, wenn neue Kollegen mit einem dickeren Scheck aus den Verhandlungen gehen. Ein Recht auf monetäre Gleichstellung gibt nicht. Das wurde vom Bundesarbeitsgericht nun noch mal bestätigt. /29.11.02

Zu Folge 11: Ein Jahr lang im Rhein
Wer Informationen verheimlicht und dem Käufer dadurch Schaden zufügt, wird bei Gericht schnell zurückgepfiffen. Gebrauchtwagenhändler probieren es gerne, den einen oder anderen Vorschaden unerwähnt zu lassen, fallen damit aber immer auf den Bauch. /06.12.02

Zu Folge 12: Selbstbedienung mit Folgen
Nicht nur im Netz grassiert der Bilderklau. Auch in der realen Welt geht es nicht immer mit rechten Dingen zu. Vor allem Fotos von Prominenten sind beliebt, um beispielsweise Werbeprospekte aufzulockern. Auf das Verständnis der Schönen und Reichen sollte man aber nicht hoffen. /13.12.02

Zu Folge 13: Viel zu kurzfristig
Immer mehr Menschen sind auf der Suche nach kurzfristigen Jobs. Als Aushilfe oder Vertretung kann man auf die Schnelle ein paar Euros verdienen. Und der Arbeitgeber spart sich lästige Sozialversicherungsabgaben. Doch Vorsicht: Zu viel des Guten kann im Nachhinein eine teuere Angelegenheit werden. Wie eine fleißige Familienmutter unfreiwillig gezeigt hat. /20.12.02

Zu Folge 14: Im Namen der Liebe
75.000 Euro für Kinderbetreuung - diese Summe forderte eine Frau, die von ihrem Partner verlassen wurde. Drei Jahre lang hatte sie sich um seine Kinder aus erster Ehe gekümmert. Das Gericht lehnte die Forderung ab. Gefälligkeiten seien für Liebesbeziehungen normal und nicht zu vergüten. Außer es gäbe eine mündliche und beweisbare Absprache. /14.01.03

Zu Folge 15: Achtung, Resturlaub!
Zehn Tage Urlaub hatte Anne B. übrig und wollte ihn ins nächste Jahr "mitnehmen". Doch der Arbeitgeber kürzte ihn auf die Hälfte - denn Anne B. hatte Anfang des Jahres auf Teilzeit umgestellt. Und Teilzeitmitarbeiter haben nur einen anteiligen Anspruch auf Urlaub. Das gilt, so entschied das Gericht, auch für Resturlaub. /17.01.03

changeX 04.10.2002. Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved.

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