Der Mythos vom Arbeitselefanten

Eine 40-teilige Reportage über die Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke. | Folge 13 |

Von Winfried Kretschmer

In der vergangenen Folge berichteten wir über die Erfahrungen von zwei Nachwuchsanwälten kurz nach ihrem Berufseinstieg. Beide schätzen es, selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten zu können, beide arbeiten indes nicht wenig. Nach einem relativ lockeren Beginn stieg ihre Wochenarbeitszeit deutlich an - ein Anstieg, der sich im Branchenvergleich dennoch in einem erträglichen Rahmen bewegt. Arbeiten Anwälte wirklich so viel? Und arbeitet man bei Osborne Clarke wirklich weniger? Das fragen wir in der heutigen Folge.

Spannende Mandate, millionenschwere Unternehmenstransaktionen, aufregende Verhandlungen - arbeiten am Puls der Wirtschaft: Das ist die schillernde Seite der Tätigkeit von Wirtschaftsjuristen. "Die hässliche Seite: brutaler Arbeitsdruck. Wirtschaftsanwälte müssen ständig verfügbar sein, rund um die Uhr schuften. Freizeit oder Familienleben kennen sie kaum." So charakterisierte das Manager Magazin eine Branche, in der mehr und mehr effektiv organisierte Großkanzleien den Ton angeben. Und die verlangen Umsatz von ihren Anwälten. Umsatz, das heißt abrechenbare Stunden, "billable hours". Das sind die Stunden, die der Mandant auf der Rechnung findet; Organisationszeiten, Fortbildung et cetera zählen nicht dazu. Dass die Unternehmen davon an die 2.000 oder mehr im Jahr sehen wollen, ist eher die Regel als die Ausnahme unter den Großkanzleien. Entsprechend hoch sind die Arbeitszeiten, entsprechend groß der Druck, der vor allem auf den noch nicht so erfahrenen und routinierten Jungjuristen lastet.

Zehn Stunden sind nicht genug.


"Für die jungen Anwälte ist das schon ein hartes Brot", weiß Tobias Freudenberg, stellvertretender Chefredakteur des Branchenblattes Anwaltsreport und selbst ausgebildeter Anwalt. Nach seiner Kenntnis sind 60 bis 70 Arbeitsstunden je Woche der Durchschnitt in der Branche. "Mit 50 Stunden in der Woche kommen nur die wenigsten aus", sagt er. Zehn Stunden am Tag seien die Regel, "und dann darf man meist noch einen Tag des Wochenendes opfern". Natürlich sei das nicht vorgeschrieben, aber die Arbeit an fünf Tagen meist nicht zu bewältigen.
"Reine Sklaverei, keine Lebensqualität", schimpft Adrian Taylor, Managing Partner bei Osborne Clarke Deutschland. Er besteht auf einem anderen Weg. Zwei wichtige Dinge gebe es bei Osborne Clarke, "unsere Mandanten und unsere Leute", betont Taylor, "und wir investieren viel in beides". Dazu gehört die Möglichkeit zur Weiterbildung. Dazu gehört eine humane Arbeitszeitgestaltung. Und das Recht auf ein Privatleben. "Keine Zeit, sich zu verlieben", das soll es bei Osborne Clarke nicht geben, sagt Stefan Rizor, Managing Partner im Kölner Büro. Rizor spart auch nicht mit Kritik an einem System, das den Junganwalt als Arbeitsmaschine betrachtet, die einen möglichst hohen Output an "billable hours" zu liefern hat. Man dürfe sich nicht wundern, wenn technokratisch denkende Juristen nachwüchsen, aber keine Anwaltspersönlichkeiten. "Die älteren Kollegen haben den Lebensstil, den sie den Jüngeren abverlangen, selbst nie gelebt."
Bei Osborne Clarke hat man sich deshalb entschieden, die Fünf-Tage-Woche einzuführen, auch für die Anwälte. Sicher werde auch mal Wochenendarbeit nötig sein, gesteht Rizor ein, "aber die ist nicht im System vorgesehen, und das macht einen entscheidenden Unterschied aus."

Vollzeit und voller Einsatz - ein Auslaufmodell?


Was für die Anwälte gilt, das gilt natürlich auch für die Mitarbeiter. Denn die müssen nicht selten auslöffeln, was ihnen die Anwälte einbrocken. Sprich: länger bleiben, wenn noch eine Terminsache raus muss oder eine Klageschrift fertig gestellt sein will. "Und das tun sie auch ohne Murren", sagt Andreas Imping, der Arbeitsrechtler im Kölner Büro. "Zum überwiegenden Teil arbeiten unsere Mitarbeiter freiwillig eher mehr", ist seine Erfahrung. Weswegen er seine Leute schon mal früher nach Hause schickt. "Aber wenn es zu viel wird, dann muss man eben jemand Neues einstellen", sagt er.
Mit seinem humanen Arbeitsmodell liegt Osborne Clarke in der Branche offensichtlich im Trend. Tobias Freudenberg jedenfalls registriert, dass Kanzleien zunehmend auf geringere Arbeitsbelastung und flexiblere Arbeitszeitmodelle setzen, um so für den Nachwuchs attraktiv zu bleiben. Denn der schaut mittlerweile genauer hin, worauf er sich einlässt. "Bis vor wenigen Jahren ging nur Vollzeit und voller Einsatz", sagt der Fachjournalist, heute löse sich das starre Schema zunehmend auf und mache einer größeren Vielfalt Platz. Das illustriert jene Kanzlei, die per Pressemitteilung kundtat, dass sie eine Teilzeitanwältin in den Partnerstatus übernommen habe. Selbstverständlich ist derlei freilich nicht. Sonst bedürfte es keiner eigenen Verlautbarung.

Viel Arbeit, viel Ehr.


Nach wie vor ist es so, dass die Branche gern mit dem Vielarbeiterimage kokettiert. "Viel Arbeit, viel Ehr" scheint eine Art ehernes Gesetz in der Juristerei zu sein. "Wenn Arbeit da ist, dann wird sie getan - das gehört schon zu den Anwaltstugenden", weiß auch Hassan Sohbi aus eigener Erfahrung aus seiner Tätigkeit in nunmehr zwei Kanzleien zu berichten. Heute ist Sohbi Partner im Frankfurter Osborne-Büro, das er vor gut einem Jahr mit gegründet hat. Zum Selbstverständnis der Kanzlei gehöre es jedoch, nicht "eine bestimmte Stundenzahl pro Jahr auf Teufel komm raus zu bewältigen", sagt er. "Fünf Tage die Woche jeweils zehn Stunden plus voller Urlaub, das ist in Ordnung." Und ein solches Arbeitspensum sei in anderen Branchen auch nicht unüblich, kratzt Sohbi am Mythos vom anwaltlichen Arbeitselefanten, der extrem viel und sehr lange schufte: "Das tun andere Berufszweige auch - für sehr viel weniger Geld."

Winfried Kretschmer, Journalist und Autor, arbeitet als freier Mitarbeiter für changeX.

Die nächste Folge erscheint kommenden Montag.
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www.osborneclarke.de

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Winfried Kretschmer
Kretschmer

Winfried Kretschmer ist Chefredakteur und Geschäftsführer von changeX.

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