Beruf = Privat = Beruf

Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 9 |

Von Gerd Hoor

Ausbildung, Beruf, Rente. Dieser Dreiklang gilt nicht mehr. Denn heutzutage muss Wissen stets neu erworben werden. Nicht nur während der Arbeitszeit, sondern auch in der Freizeit. Für Finanzbeamte ein schwieriges Pflaster. Denn sie müssen entscheiden: privates Vergnügen oder berufliche Fortbildung. Und je nachdem: steuerlich absetzbar oder nicht.

Oliver B. ist Gärtner. Und er liebt seinen Beruf. Nicht nur weil es für ihn nichts Schöneres gibt, als Bäumen und Sträuchern beim Wachsen zu helfen. Er kümmert sich auch gerne um den Nachwuchs. Um Jugendliche, die nicht so genau wissen, wo sie hingehören. Und die Natur leistet ihm dabei gute Dienste. Deswegen arbeitet B. auch nicht in einer Gärtnerei, sondern bei einem gemeinnützigen Verband zur Förderung benachteiligter Jugendlicher.
Fünf Jahre ist er nun schon dabei. Trifft sich zweimal die Woche mit seinen Kids, läuft mit ihnen durch den Park, spielt Volleyball, sammelt Wildkräuter oder legt für die Gemeinde einen Baumpfad an.
Am Anfang war alles einfach, die Jugendlichen waren neugierig und für die Abwechslung dankbar. Doch schon wenige Wochen später regte sich der erste Frust. Die Kids langweilten sich, pöbelten Passanten an oder zogen sich zurück. Ein Kollege riet B., sich fortzubilden, einen Kurs zu besuchen. Schließlich sei er Gärtner und kein Sozialarbeiter. Er müsse einfach noch mal auf die Schulbank. Ein Schicksal, das nicht nur ihn treffe. In der heutigen Zeit könne es sich keiner mehr leisten, eine Grenzlinie zwischen Ausbildung und Beruf zu ziehen.
B. befolgte den Rat und buchte drei Kurse: Lauftraining für Jugendliche, Mediation und Gesprächsführung. Die Kosten setzte er von der Steuer ab - als Werbungskosten. Doch sein zuständiger Sachbearbeiter wiegelte ab. Nach einigem Hin und Her reichte B. seine Klage ein - mit Erfolg. Der Richter gab ihm Recht: "Aufwendungen können als Werbungskosten geltend gemacht werden", so seine Ausführungen, "wenn sie mit steuerpflichtigen Einnahmen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Dies ist insbesondere hinsichtlich solcher Anwendungen der Fall, die beruflich veranlasst sind und subjektiv zur Förderung des Berufes getätigt werden." Und das sei bei Herrn B. eindeutig der Fall. Auch wenn sich seine Frau über das neu gewonnene Einfühlungsvermögen ihres Mannes sicherlich gefreut haben wird. (Az.: 1 K 93/99)

Gerd Hoor ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Osborne Clarke, Köln.

Mit einer Illustration von Limo Lechner.

Zur Übersicht aller erschienenen Folgen.

www.osborneclarke.de

© changeX Partnerforum [22.11.2002] Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved.

changeX 22.11.2002. Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved.

Artikeltools

PDF öffnen

changeX / Osborne Clarke

Weitere Artikel dieses Partners

Recht so!

Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 15 | zum Report

Recht so!

Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 14 | zum Report

Recht so!

Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 13 | zum Report

Autor

Gerd Hoor

nach oben