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Selbstbedienung mit Folgen

Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 12 |

Von Björn Mann

Nicht nur im Netz grassiert der Bilderklau. Auch in der realen Welt geht es nicht immer mit rechten Dingen zu. Vor allem Fotos von Prominenten sind beliebt, um beispielsweise Werbeprospekte aufzulockern. Auf das Verständnis der Schönen und Reichen sollte man aber nicht hoffen.

Bruno W. ist sauer. Kaum aus dem Urlaub zurück und schon gibt es Stress. Dabei hatte er sich so gefreut. Der Weihnachtsprospekt in der Wochenendausgabe der Süddeutschen Zeitung war optisch gelungen. Die Promi-Fotos machten sich zwischen den Elektrogeräten richtig gut. Nur hatten seine Mitarbeiter offenbar vergessen, sich die Rechte zu sichern. Und ein bekannter deutscher Tennisprofi wollte sich das nicht gefallen lassen. Er forderte Schadensersatz.
Für Richter kein Novum. Immer wieder werden Fotos von Promis ohne ihre Zustimmung abgedruckt. Da wirbt dann eine Naddel für Büstenhalter, eine Schiffer für Klopapier und ein Helmut Kohl für Leberwurst. In vielen Fällen erfahren die Prominenten nichts von der Nutzung ihrer Bildnisse. Denn meist erscheint ihr Konterfei in Provinzblättchen mit niedriger Auflage oder auf irgendeiner Seite im Internet. Den Prospekt einer überregionalen Tageszeitung beizulegen war da natürlich ein gewagteres Spiel.

Feste Regeln.


Bruno W. jedenfalls griff sofort zum Hörer und rief seinen Anwalt an. Er sollte ihm sagen, mit welcher Summe er zu rechnen hätte. Vielleicht hatte er Glück und die Richter ließen mit sich reden. Doch sein Anwalt wiegelte ab. Der materielle Nachteil sei schwer zu beziffern und deswegen Verhandlungssache. Doch das hieße nicht, dass Richter allzu freie Hand hätten. Sie gehen in der Regel davon aus, was ein seriöser Lizenzgeber gefordert hätte. Und da gibt es relativ fixe Preise.
Nachdem Bruno W. eine Unterlassungserklärung unterzeichnen musste, kam es zur Verhandlung. Und in der Tat, das Gericht konfrontierte W. mit einer Summe, die eine ordentliche Agentur für das Foto verlangt hätte: 238.000 Euro. Eine stolze Summe - bei der es die Richter jedoch nicht beließen. Da die Mitarbeiter des Angeklagten nicht nur das Foto des Tennisprofis zwischen Fernsehern und Videokameras platzierten, sondern auch das anderer Prominenter, sank die "erzielte Aufmerksamkeit durch die konkrete Werbemaßnahme". Ein wichtiger Punkt in solchen Verhandlungen. Außerdem wurde der Kläger nicht als Testimonial eingesetzt, sondern lediglich als optischer Aufreizer. Summa summarum: 80.000 Euro. Und ein gerettetes Weihnachtsfest, sofern sich die anderen Prominenten nicht auch noch melden.

Björn Mann ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Osborne Clarke, Köln.

Mit einer Illustration von Limo Lechner.

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www.osborneclarke.de

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