Achtung, Resturlaub!

Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 15 |

Von Annabel Hoene

Zehn Tage Urlaub hatte Anne B. übrig und wollte ihn ins nächste Jahr "mitnehmen". Doch der Arbeitgeber kürzte ihn auf die Hälfte - denn Anne B. hatte Anfang des Jahres auf Teilzeit umgestellt. Und Teilzeitmitarbeiter haben nur einen anteiligen Anspruch auf Urlaub. Das gilt, so entschied das Gericht, auch für Resturlaub.

Anne B. hatte hart gearbeitet im letzten Jahr. Konzepte entwickelt, Events organisiert, Kunden betreut. Urlaub? Oft steckte sie einfach zu tief in Projekten, konnte einfach nicht weg. Und wollte es auch nicht. Ihre Arbeit machte ihr Spaß, forderte sie. Die Urlaubsplanung blieb auf der Strecke. Ein Stück Privatleben auch. Ganz so wie bisher kann das nicht weitergehen, beschloss Anne B. und bat ihren Chef darum, auf Teilzeit umsteigen zu dürfen. Er stimmte zu.
Endlich mehr Sport treiben können, öfter mal ein Buch lesen, Sprachen lernen! Anne B. freute sich schon. Ab dem ersten Januar würde sie wie vereinbart ihre Arbeitszeit reduzieren. Ade, Fünf-Tage-Woche! Und zehn Tage Urlaub hatte sie ja auch noch übrig vom letzten Jahr.

Nachträglich gekappt.


Doch das böse Erwachen folgte auf dem Fuße. Die Personalabteilung informierte sie, dass die zehn Tage auf die Hälfte zusammenschmelzen würden. Schließlich sei sie ja nun Teilzeit-Mitarbeiterin und habe dadurch nur noch einen anteiligen Anspruch auf Urlaub; man habe ihn auf Grundlage der neuen Arbeitszeit neu berechnet. Anne B. war empört. Wieso galt das auch für die Tage, die sie aus dem letzten Jahr übrig hatte? Sie hatte sich diesen Urlaub doch schon erarbeitet! In Vollzeit! Kann man jemandem denn ein solches Guthaben einfach wieder wegnehmen?
Ja, man kann, entschied das Gericht. Die Zahl der Urlaubstage bezieht sich auf eine wöchentliche Arbeitszeit von fünf oder sechs Tagen. Reduziert der Mitarbeiter seine Zeit, verringert sich im gleichen Verhältnis die Anzahl seiner Urlaubszeit. Das gilt auch für den Resturlaub.

Annabel Hoene ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Osborne Clarke, Köln.

Mit einer Illustration von Limo Lechner.

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