Wissen gratis

Eine 40-teilige Reportage über die Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke. | Folge 23 |

Von Winfried Kretschmer

"Umsonst ist der Tod und der kost's Leb'n", lautet ein altes bayerisches Sprichwort. Ganz so stimmt das nicht mehr. Auch dass nichts wert sei, was nichts koste, ist eine Binsenweisheit aus der ökonomischen Steinzeit. Man muss gar nicht das Internet als gigantischen Speicher an Gratisinformation bemühen, auch bei Osborne Clarke gibt es Wissen quasi zum Nulltarif.

"Ich glaube nicht an die These, dass man sein Know-how für sich behalten muss", sagt Rudolf Hübner, der die "Osborne Clarke Inhouse-Seminare" (siehe Folge 22) organisiert. Vielmehr gehe es darum, Expertise und Erfahrung deutlich zu machen - und so jenes Vertrauen aufzubauen, das die Grundlage jeder Beratungstätigkeit ist. Dass man mit dem verschenkten Wissen das eigene Beratungsangebot untergräbt, diese Gefahr sieht Hübner nicht. Denn die Informationen, die man in Seminaren mitbekomme, reichten zwar, um mitreden zu können und Fragen zu stellen, nicht aber, um Lösungen umzusetzen.
Das Inhouse-Seminarprogramm ist nicht die einzige Information, welche die Kanzlei gratis bietet - beinahe zumindest, denn für Getränke und Imbiss wird ein geringer Unkostenbeitrag erhoben. Ganz umsonst sind hingegen die Newsletter, die Osborne Clarke zu aktuellen Themen in den verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts verschickt - ganz up to date per E-Mail als PDF-Anhang zum Ausdrucken im Acrobat Reader. Diese elektronischen Rundbriefe liefern ganz konkrete und unmittelbar umsetzbare Informationen, Lösungen für Rechtsprobleme frei Haus. Im Schnitt wurde jeden Monat dieses Jahres eine PDF-Datei mit aktuellen Informationen durch die Datenleitungen gejagt.

Aktuelles zu Umsatzsteuer und IT-Recht.


Beispiel Umsatzsteuerrecht. Seit dem 1. Juli müssen alle Unternehmer auf jeder Rechnung ihre Steuernummer angegeben. Ralf Schlößer, einer der Steuerrechtler im Kölner Büro, fasst in seiner Mandantenmitteilung vom 3. Juli die wichtigsten Regelungen laut einem Rundschreiben des Finanzministeriums zusammen. Klar, verständlich und unmittelbar verwertbar.
Beispiel Informationspflicht für Websitebetreiber. "Schnelles Handeln ist geboten", warnten Konstantin Ewald und Jan Pohle in einem Newsletter Anfang des Jahres. Der Grund: Durch die Einführung des Gesetzes über den elektronischen Zahlungsverkehr und das neue Schuldrechtsmodernisierungsgesetz haben sich die Informationspflichten im Internet grundlegend geändert. So ist nun im Detail vorgeschrieben, welche Informationen das Website-Impressum enthalten muss. Zudem muss dieses Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Nicht mehr als zwei Klicks sollte der Nutzer benötigen, um an die Identifizierungsinformationen zu gelangen, empfehlen die OC-Anwälte, die mit ihrem Newsletter "konkrete praxisrelevante Tipps zur Umsetzung dieser neuen Regelungen geben wollen".

"Herr Pohle, warum verschenken Sie Informationen?"


"Weil wir unseren Mandanten einen Mehrwert bieten wollen. Und weil wir zeigen wollen, dass wir up to date sind", antwortet der 35-jährige Spezialist für IT-Recht. Denn das wiederum lasse einen Rückschluss auf die Qualität der Dienstleistung zu. Schließlich werde eine solche zusätzliche Dienstleistung von den Mandanten auch erwartet und sei in der Branche durchaus üblich, fügt Pohle hinzu. Von der Konkurrenz hebt man sich eher durch die Form ab. E-Mail ist kostengünstig und schnell. Die Konkurrenz dagegen setzt meist noch auf gedruckte Informationen, nicht selten in aufwändiger Aufmachung. "Raten Sie mal, wer den Hochglanzdruck zahlt", feixt Pohle und empfiehlt augenzwinkernd, einen Blick auf die Stundensätze der jeweiligen Sozietäten zu werfen. Den elektronischen Rundbrief begreift er als Signal für Qualität und Kostenbewusstsein.
Auch Pohle glaubt, dass man sich durch das Verschenken von Information nicht selbst das Wasser abgräbt. Denn es gehe ja um ganz konkrete, praxisrelevante Informationen, wegen derer ohnehin niemand einen Anwalt aufsuche. "Die Steuernummer auf der Rechnung ist kein vernünftiges Beratungsgeschäft." Wohl aber eine Möglichkeit, die eigene Kanzlei bekannter zu machen. "In diesem Sinne ist es Branding", sagt Pohle. Stefan Rizor, der Kanzleimanager, wählt einen blumigeren Vergleich: "Wie ein Pianist beim Vorspielen oder ein Schauspieler beim Casting liefern wir mit der Gratsinformation eine Demonstration unseres Könnens."

Breite Streuung der Information.


Nicht zuletzt sichert der Versand per E-Mail eine breite Streuung der Information. Denn die kann von den Adressaten per Mausklick im eigenen Netzwerk weiterverbreitet werden. An rund 100 Mandanten wurde der IT-Rundbrief verschickt, sei aber dann vielfach weitergereicht worden, schätzt Jan Pohle aufgrund des Feedbacks, das ihn erreicht hat. "Das ist unglaublich, in welche Kanäle die Mail gesickert ist." Völlig unbekannte Leute hätten ihn angerufen - darunter ein juristischer Fachverlag, der den Anwalt sogleich mit einem Aufsatz für ein Fachmagazin beauftragte. "Das wird mein kommendes Wochenende sein", sagt Pohle.

Das Bild oben zeigt Jan Pohle, Partner im Kölner Büro. Sein Newsletter über die "Informationspflichten für Websitebetreiber" zirkuliert kostenlos im Internet.

Winfried Kretschmer, Journalist und Autor, arbeitet als freier Mitarbeiter für changeX.

Zwei Beispiele zum Download:
Newsletter_IT: Neue Informationspflichten für Websitebetreiber [PDF-Datei, 44 KB]
Newsletter_Umsatzsteuer: Umsatzsteuerliche Neuregelungen bei Rechnungen [PDF-Datei, 101 KB]

Die nächste Folge erscheint kommenden Montag.

Zur Übersicht aller erschienenen Folgen.

www.osborneclarke.de

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Kretschmer

Winfried Kretschmer ist Autor, Redakteur & Macher bei changeX.

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